Auf dem Bild sieht man, wie der Brustumfang einer Frau für eine Brust-OP gemessen wird.

Brustverkleinerung in Ludwigshafen – zahlt die Kasse?

Brustverkleinerung in Ludwigshafen: Zahlt die Kasse?

Update des Artikels vom 25.09.2020

 

Facharzt Dr. Ryssel: Brustverkleinerung kann medizinisch indiziert sein

LUDWIGHAFEN. Sie haben chronische Rückenschmerzen, können keinen Sport treiben und fühlen sich in der Öffentlichkeit angestarrt: Nicht wenige Frauen empfinden ihre üppige Oberweite im wortwörtlichen Sinn als Belastung. „Etwa jede neunte Frau leidet aufgrund übergroßer Brüste unter dauerhaften Gesundheitsproblemen“, betont Facharzt Dr. med. Henning Ryssel, niedergelassener ästhetisch plastischer Chirurg in der Region Ludwigshafen. In solchen Fällen stehen die Chancen gut, dass die Krankenkasse die Kosten für eine operative Brustverkleinerung (Mammareduktion) übernimmt. Doch entschieden wird das von Einzelfall zu Einzelfall.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – medizinische Indikationen für eine Brustverkleinerung

Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auf Antrag nur dann die Kosten für eine plastisch-ästhetische Operation zur Brustverkleinerung, wenn sie aus Sicht der Krankenkasse medizinisch notwendig ist. Das kann der Fall sein, wenn sich die Patientin in ihrem Alltag durch ihren körperlichen Zustand derart eingeschränkt fühlt, dass sich dadurch gesundheitliche oder auch psychische Probleme ergeben – festgestellt durch einen Facharzt.

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung dann indiziert, wenn Brustgewicht und Körpergewicht in einem bestimmten Verhältnis zueinanderstehen. Wenn die Brust so viel wiegt wie zwei Prozent des gesamten Körpergewichts, werden die Kosten für die Brustverkleinerung in der Regel durch die Krankenkassen übernommen. Die Krankenkassen stimmen einer Kostenübernahme jedoch nur bei funktionellen Beschwerden und nicht bei einer ästhetischen Unzufriedenheit zu.

 

Ästhetik ist keine Indikation für eine Kostenübernahme der Brustverkleinerung

Orthopädische Beschwerden, die eindeutig auf das große Gewicht der Brust zurückzuführen sind, stützten die medizinische Indikation genauso wie Schmerzen am Brustansatz. Sie treten dort auf, wo die Brust am Brustkorb festgewachsen ist. Dann können schnelle Bewegungen dazu führen, dass es zu einem Reißen an der Brustwand und damit verbundenen starken Schmerzen kommt.

Bei orthopädischen Beeinträchtigungen sollten Betroffene zunächst konservative Maßnahmen ergreifen, Gewicht reduzieren und die Rückenmuskulatur durch Krankengymnastik, Physiotherapie, Bewegung und Massagen stärken und entspannen. Ist es bereits zu krankhaften Veränderungen der Wirbelsäule durch eine zu große Brust gekommen, ist eine fachärztliche Einschätzung eines Orthopäden dazu hilfreich.

 

Kostenübernahme für Brustverkleinerung: Zunächst Behandlungsoptionen ausschöpfen

Gleiches gilt für Hautprobleme durch eine zu große Brust. Betroffene sollten dermatologische Behandlungsoptionen ausschöpfen und der Krankenkasse eine fachärztliche Stellungnahme bei chronischen Beschwerden vorlegen.

Unser Tipp: Nicht gleich abwimmeln lassen. Sie haben die Möglichkeit, gegen einen negativen Bescheid der Krankenkasse bzw. der Begutachtung durch den medizinischen Dienst Widerspruch einzulegen.

Noch ein Hinweis: Operative Maßnahmen, die auf das ästhetische Ergebnis der Brustverkleinerungs-OP zielen, werden von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen.

 

Schritt für Schritt zur Kostenübernahme für die Brustverkleinerung

  1. Besuch beim Facharzt (ästhetisch-plastischer Chirurg, ggf. zusätzlich Orthopäde und / oder Dermatologe)
  2. Ausschöpfen aller konservativen Behandlungsoptionen
  3. Bei Chronifizierung der Beschwerden: erneute Rücksprache mit den beteiligten Fachärzten
  4. Anforderung eines Attests und medizinische Dokumentation
  5. Kostenvoranschlag für eine Brustverkleinerung beim ästhetisch-plastischen Chirurg erfragen
  6. Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme stellen
  7. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen.
  8. Für den Widerspruch sollten Sie zusätzliche medizinische Begründungen und eventuell ein Gutachten eines unabhängigen Arztes beifügen.
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